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Mit dieser Nachrottephase werden zwei Ziele verfolgt. Zum einen erfolgt hierbei die gemäß BioAbf in Bezug
auf die die seuchen- und phytohygienische Unbedenklichkeit erforderliche Erhitzung des Materials auf mindestens 55° C
über einen zusammenhängenden Zeitraum von zwei Wochen. Zum anderen werden die festen Gärreste soweit getrocknet,
dass die Endfeuchtigkeit des Materials mit den Bestimmungen des RAL-Gütezeichens für Komposte übereinstimmt.
Im Anschluss an die Nachrottephase erfolgt eine Aufarbeitung (Absiebung mit Siebschnitt 10 mm) der festen Gärreste, in deren
Ergebnis ein Fertigkompost mit Rottegrad V produziert wird, der bezüglich seiner Eigenschaften die Kriterien für das RAL-Gütezeichen erfüllt. |
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